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1. Im Unterricht eingeschaltete Handys sind unterrichtsfremde Gegenstände, können vom Lehrer eingezogen werden und im Einzelfall nur durch die Eltern abgeholt werden. Hier entscheidet die Schule über den genauen Umgang mit dem Thema. Die Anweisung, dass Handys während des Unterrichts ausgeschaltet sein müssen, war Inhalt eines Schreibens der ehemaligen Kultusministerin Frau Hohlmeier vor einigen Jahren. 2. Vom Lehrer eingezogene Handys dürfen nicht von diesem durchsucht werden, hier greift das Eigentumsrecht. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ein Handy 'problematische' Inhalte im Sinne der Jugendschutzbestimmungen beeinhaltet, kann die Polizei eingeschaltet werden. Diese darf dann den Speicher-Inhalt des Handys auf Inhalte überprüfen und es zu diesem Zweck einziehen. 3. Flankierend zu Aufklärungsmaßnahmen in den Klassen und für die Eltern muss die Schule sicher stellen, dass sie kein Umschlagsort von im (schon mehrfach eingetretenen) Extremfall verfassungsfeindlichen Filmen und Fotos wird. Die Schule ist der ideale Treffpunkt von Schülern, die sich sonst nicht sehen und als zentraler Verbreitungspunkt von Daten aller Art daher geradezu prädestiniert. 4. Eine Möglichkeit der Reaktion ist eine Verschärfung des Handyverbots im Unterricht: Die Ausweitung desselben auf die Pausen (hier vor allem die Mittagspausen) und die Vorviertelstunde. Dabei muss deutlich geklärt sein, dass davon jegliche Art von Wiedergabegeräten von Bildern und Filmen betroffen sind (hier sei auf die neueren MP3-Player mit Festplatte und Farbdisplay verwiesen, auf PDAs, PocketPCs usw.). 5. Ein Appell an die
Eltern sollte nicht fehlen |
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